Mit Verwunderung hat der Eberbacher Kreis den am 19. März 2026 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag zur Kenntnis genommen. Dort wird unter Berufung auf den „Eberbacher Kreis“ ein neues Altersversorgungsmodell beschrieben, welches zudem als „Typ Ebersbach“ bezeichnet wird. Dieser Antrag wie auch das dort beschriebene Modell und die dafür vorgesehene Namensgebung sind in keiner Weise mit dem „Eberbacher Kreis“ abgestimmt. Die AfD hat die konstruktiven Vorschläge des Eberbacher Kreises ungefragt, unautorisiert und ungebührlich für Ihren Antrag benutzt. Der „Eberbacher Kreis“ distanziert sich daher von diesem Antrag der AfD-Bundestagsfraktion.

Der „Eberbacher Kreis“ ist parteipolitisch streng neutral. Gemäß unseren Statuten ist es der Zweck des Vereins, Erfahrungen auszutauschen, aus anwaltlicher Sicht zu aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Praxis Stellung zu nehmen sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der bAV zu verbreiten. Der „Eberbacher Kreis“ hat daher die AfD-Bundestagsfraktion aufgefordert, unseren Namen nicht im Zusammenhang mit dem von ihr vorgeschlagenen Modell weiter zu verwenden.